Ihr direkter Kontakt zu mir

Rechtsanwältin Petra Beitlich

 Alexanderstraße 2
 30159 Hannover

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Familienrecht Hannover

Aufgrund meiner Spezialisierung berate und vertrete ich Sie in allen Fragen des Familienrechts. Durch regelmäßige umfangreiche Fortbildung bin ich stets mit der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung vertraut. Dies ermöglicht eine möglichst genaue Einschätzung von Erfolgsaussichten sowie die Erarbeitung von zielorientierten Strategien.

Im Einzelnen umfasst meine Tätigkeit folgende Schwerpunkte:

  • Trennung und Trennungsfolgen
  • Trennungsunterhalt
  • Trennungsfolgevereinbarungen
  • Kindesunterhalt
  • Volljährigenunterhalt
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Ehewohnung und Wohnungszuweisung
  • Hausratteilung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Scheidungsverfahren
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Vaterschaftsfeststellung
  • Vaterschaftsanfechtung
  • Elternunterhalt
  • Eheverträge

Trennung

Bei einer Trennung ist es wichtig, von vornherein "die Weichen" richtig zu stellen. Die emotionale Belastung verstellt häufig den Blick auf eine sachgerechte Vorgehensweise und verhindert faire Kompromisse. Bevor es zum "Rosenkrieg" kommt, bestehen vielfältige Möglichkeiten zur Verständigung mit dem Gegenüber. Gemeinsame Gespräche unter Einbeziehung der anwaltlichen Vertretung des Ehepartners oder eine Mediation führen oft zum gewünschten Erfolg.

Scheidung

Ein Antrag auf Ehescheidung kann nur von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt beim zuständigen Familiengericht gestellt werden. Dies stellt sicher, dass die Eheleute über die Voraussetzungen und Folgen der Scheidung ausreichend beraten und informiert sind. Die gemeinsame Beauftragung einer Rechtsanwältin/eines Rechtsanwalts ist nicht zulässig.

Wenn die Eheleute sich im Vorfeld bereits über alle zu regelnden Fragen geeinigt haben, ist es aber möglich, dass nur ein Ehepartner anwaltliche Vertretung in Anspruch nimmt und sich beide intern über die Teilung der anfallenden Kosten verständigen. Der andere Ehepartner kann dann keine eigenen Anträge stellen und keinen Einfluss auf das Verfahren nehmen; er kann der Scheidung nur zustimmen.

Wenn dieses Vorgehen gewünscht wird, empfehle ich aber dringend, dass sich der Ehepartner, der auf eine anwaltlich Vertretung verzichtet, sich zuvor über die daraus folgenden Konsequenzen beraten lässt, um spätere, nicht vorhergesehene Folgen zu vermeiden.

Unterhalt

Wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung über Kindes- oder Ehegattenunterhalt nicht vermeiden lässt, besteht auch in diesem Verfahren ein sog. Anwaltszwang. Die Unterhaltsfragen zugrundeliegenden rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen sind in der Regel kompliziert, so dass eine zutreffende Berechnung der Forderung ohne professionelle Hilfe meist nur schwer möglich ist.

Sie erhalten meine Unterstützung bei der Durchsetzung von berechtigten Unterhaltsansprüchen sowie bei der Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Für eine einvernehmlichen Regelung aller Folgen von Trennung und Scheidung ist es sinnvoll, eine abschließende Vereinbarung zu treffen, die für beide Eheleute Rechtssicherheit schafft und es ihnen ermöglicht, ihre Zukunft auf dieser Basis zu gestalten. Wesentliche Regelungspunkte können die Festlegung von Unterhaltsverpflichtungen, der Ausgleich von Vermögen oder die Rechtsverhältnisse bezüglich einer gemeinsamen Immobilie sein. Ich unterstütze Sie gern bei der Ausarbeitung einer solchen Regelung und berate Sie über die sich daraus ergebenden Konsequenzen.